Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Vielleicht hast du den Begriff schon einmal gehört: Merkzeichen!?

Das hat nix mit dem Merken zu tun. Sonders das sind im Schwerbehindertenausweis eingetragene Buchstabenkürzel. Stehen auf der Rückseite oben drauf.
Schön und gut, doch was bedeuten diese Merkzeichen denn jetzt im Einzelnen?
Ja, willkommen bei RollstuhlfahrenFürAnfänger. Dem Erklärbär-Kanal schlechthin wenn es um das Thema Rollstuhl und Behinderung geht.

Die gängigen Merkzeichen:

Merkzeichen "G“ - erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit
Dieses Merkzeichen bedeutet:
Der schwerbehinderte Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt. Der Einfachheit wird das „G“ einfach als "gehbehindert" abgetan.
Jedoch muss es sich bei der Beeinträchtigung NICHT zwangsläufig um eine Gehbehinderung handeln! Denn auch diverse andere innere Leiden können die Ursache für die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit sein.
Was "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit" bedeutet und wer betroffen ist, findet sich in der Anlage Teil D, Punkt 1 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV):
“In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.”
→ Quelle: Anlage Teil D, Punkt 1 der Versorgungsmedizin-Verordnung

Merkzeichen "aG“ - außergewöhnliche Gehbehinderung
Dieses Merkzeichen bedeutet außergewöhnliche Gehbehinderung. Im Neunten Sozialgesetzbuch  steht dazu unter anderem:
"Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind."
→ Quelle: Neuntes Sozialgesetzbuch.

Merkzeichen "H“ - Hilfslosigkeit
Dieses Merkzeichen steht für "Hilflos". Es wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn "der schwerbehinderte Mensch hilflos im Sinne des § 33b des Einkommensteuergesetzes (Absatz 6) oder entsprechender Vorschriften ist".
In der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) heißt es unter Punkt 4. b) zu "Hilfslosigkeit":
“Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und dem Einkommensteuergesetz 'nicht nur vorübergehend' - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.”
→ Quelle: Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung.

Merkzeichen "Bl“ - Blindheit
Dieses Merkzeichen steht für "blind". Es wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn der schwerbehinderte Mensch blind im Sinne des § 72 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist".
Was genau darunter zu verstehen ist, findest du in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordung (VersMedV), Teil A, Abschnitt 6 unter "Blindheit und hochgradige Sehbehinderung".
Hab es nicht extra erläutert, sollte vorstellbar sein!?

♿ Merkzeichen "Gl" - Gehörlosigkeit
Dieses Merkzeichen steht für "Gehörlos". Gehörlos sind laut Anlage zur Versorgungsmedizinvrordnung (VersMedV), Teil D, nicht nur Menschen, bei denen beide Ohren von Taubheit betroffen sind, sondern auch Menschen mit einer an Taubheit grenzenden beidseitigen Schwerhörigkeit, wenn daneben schwere Sprachstörungen, also schwer verständliche Lautsprache und ein geringer Sprachschatz vorliegen.

Merkzeichen "TBl" - Taubblindheit
Dieses Merkzeichen ist noch relativ neu. Es wurde erst Ende 2016 eingeführt. Dies Merkzeichen wird eingetragen, “wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat”
→ Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung.

Merkzeichen "B" - Begleitperson
Dieses Merkzeichen wird eingetragen wenn der schwerbehinderte Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des Sozialgesetzbuchs berechtigt ist. Außerdem steht vorne auf dem Ausweis noch folgendes aufgedruckt:
"Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen".
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass eine Begleitperson ständig dabei sein muss! Der schwerbehinderte Mensch darf natürlich alleine unterwegs sein. Er ist jedoch berechtigt, jederzeit eine Begleitperson dabei zu haben.
Wer für ständige Begleitung berechtigt ist, steht in der Anlage Teil D der Externen Versorgungsmedizinverordnung.

Die selteneren Merkzeichen:

♿  Merkzeichen "RF" - Rundfunk/Fernsehen
Dieses Merkzeichen bedeutet, dass eine Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich sind.
Wenn der schwerbehinderte Mensch laut Schwerbehindertenausweisverordnung "die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt", wird das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

♿  Merkzeichen "1. Kl" - 1. Klasse
Dieses Merkzeichen berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die 2. Klasse. Jedoch nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz! Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Schwerbehindertenausweisverordnung und in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, Abschnitt D.

Merkzeichen "EB" - Entschädigungsberechtigt
Bei schwerbehinderten Menschen, die Entschädigung § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes erhalten und die einen Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 haben, wird das Merkzeichen EB in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Weitere Informationen: Siehe Schwerbehindertenausweisverordnung.

♿  Merkzeichen "VB" - Versorgungsberechtigt
Dieses Merkzeichen steht für "Versorgungsberechtigt" und wird eingetragen, wenn Anspruch auf Versorgung nach anderen Bundesgesetzen als nach dem Bundesversorgungsgesetz besteht und wenn ein Grad der Schädigung von mindestens 50 vorliegt.
Weitere Informationen: Siehe Schwerbehindertenausweisverordnung.

"Kriegsbeschädigt"
Hat eine schwerbehinderte Person Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und einen Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50, wird die Bezeichnung "Kriegsbeschädigt" im Ausweis eingetragen.
Weitere Informationen: Siehe Schwerbehindertenausweisverordnung.

Behindertenparkplätze: Mit welchem Merkzeichen darf ich da parken?

Kurze Antwort:
Mit GAR KEINEM!
Warum? Weil nur der Schwerbehindertenausweis allein nicht ausreicht, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.
Das erlaubt ausschließlich der kostenlos erhältliche blaue EU-Parkausweis.
Den bekommst du gratis bei zB der zuständigen Führerscheinstelle wenn du die entsprechenden Anforderungen dafür bescheinigt bekommen hast.
Wann hat man die Anforderungen für den Erhalt des blauen EU Parksausweises erfüllt:
Du brauchst Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) eingetragen.
Oder du bist Contergangeschädigt (beidseitige Amelie oder Phokomelie) oder hast vergleichbare Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme).


 

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