Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Hilfsmittel und Pflegemittel

Lese hier:
👉 Wie du einzelne Stufen und ganze Treppen überwinden kannst.
👉 Wie du bis zu 4.000€ für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten kannst!
👉 Was sind Hilfsmittel und was sind Pflegemittel?
👉 Wie kommst du an Hilfs- und Pflegemittel?
👉 Zuzahlung und Aufzahlung: Erklärung.

Alles Wissenswerte zum Thema Pflegegrad gibt es hier.

 Barrieren - och nö!

Im eigenen Wohnumfeld (und draußen) fallen einem die kleinen Stufen, Absätze und Unebenheiten meist erst bewusst auf, wenn sie zum Problem geworden sind. Rollstuhlnutzer denken über eine 5cm hohe Stufe bereits völlig anders wie Fußgänger.
Wem erzähle ich das...
Du kannst jedoch auch mit deinem Rollstuhl Hindernisse überwinden.
Hier drei Beispiele:

👉 Einzelne Stufen.
Hast du zu Hause nur eine kleine Stufe, um auf ein Podest, die Wohnküche oder auf den Balkon zu gelangen, kann in vielen Fällen bereits eine Rollstuhlrampe ausreichen.
Wichtig, logo, ist, dass du genug Platz für eine Rampe hast und diese nicht zu steil ist. Maximal 6% Steigung zählt noch als "barrierefrei".

Du kannst eine Rampe im Fachhandel kaufen oder selbst kreativ werden:
Es gibt die Möglichkeit Rampen aus Klemmbausteinen (Lego, zum Beispiel) zu bauen!
Wie das genau funktioniert erklärt Rita Ebel sehr gut auf ihrer Seite "Die Lego-Oma" bei Facebook und Instagram

Bei mehreren Stufen reicht eine Rampe meist nicht aus. Dafür gibt es verschiedene Arten von Rollstuhlliftsystemem:
👉 Der Plattformlift:
Ist ein gern genommener Rollstuhl-Lift im Innenbereich.Dieser lässt sich sogar an schrägen und gewundenen Treppen anbringen, wenn diese mindestens 80cm breit sind.
Solch ein Lift kann bis zu 300 kg bewegen und die Kosten dafür beginnen bei circa 9.000 Euro.

👉 Der Hublift:
Bestimmt hast du auch schon mal einen gesehen:
In öffentlichen Gebäuden sind sie recht häufig anzutreffen: Rollstuhl-Hebebühnen (Hublifte).
Sie eignen sich für drinnen und draußen um kleinere Höhen (maximal 3 Meter) zu überwinden.
Die Kosten dafür beginnen bei circa 6.000 Euro.

Bis zu 4.000€ Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Preise für Umbauten aus gesundheitlichen Gründen können einem echt die Kinnlade runterklappen lassen. Aber mit bis zu 4.000€ Zuschuss sieht es unter Umständen bereits etwas anders aus. Hier die Details:

💡 Was kannst du tun, um dein Sturzrisiko zu minimieren und Unsicherheit in der eigenen Wohnung vorzubeugen? Die Lösung können wohnumfeldverbessernde Umbauten sein! Das Badezimmer und Treppen können bei auftretender Behinderung oder einfach beim Älterwerden ein großes Risiko darstellen. Treppenlifte und Badumbauten können da viel Sicherheit zurück geben und, im Pflegefall, den Pflegenden die Pflege erleichtern.
Wenn du geheingeschränkt bist, Treppen schwer ohne Hilfe bewältigen kannst oder vielleicht bereits einmal gestürzt bist, solltest du über einen Umbau nachdenken. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 4.000€!
Diese Voraussetzungen sind:


👉 Ohne Pflegegrad geht (leider) nix. Wie du einen Pflegegrad beantragen kannst, steht hier
👉 Mit dem geplanten Umbau wird die Pflege in der Häuslichkeit ermöglicht.
👉 Der Umbau erleichtert die Pflege erheblich.
👉 Mit der Umbaumaßnahmen wir eine eigenständige Lebensführung gewährleistet, gesichert oder gesteigert.

👉💡 Die Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse muss VOR BEGINN vorliegen. Der "Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ($ 40 Abs. 4 $GB XI)" muss zwingend VOR Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Sonst kann es passieren, dass die Kasse nicht zahlt. Hier der korrekte Ablauf:

1/3 Sage deiner Pflegekasse telefonisch Bescheid, dass du eine Umbaumaßnahme bzw. einen Umbau planst und bitte um Informationen, wie das Procedre jetzt genau ablaufen muss. Es ist von Pflegekasse zu Pflegekasse dezent verschieden.


2/3 Die meisten Kassen wollen 1 bis 3 Kostenvoranschläge von professionellen Anbietern bevor es losgeht. Sobald die vorgelegt sind, bekommst du einen Bescheid, der bestätigt, dass die Maßnahme genehmigt wird. Erst wenn du diesen Bescheid hast, darfst du die Maßnahme beauftragen.

3/3 Jetzt kannst du entweder in Vorlage treten und dir die maximal 4.000€ von der Pflegekasse zurück erstatten lassen oder du unterschreibst bei einem professionellen Anbieter eine Abtretungserklärung. Damit rechnet er dann direkt den genehmigte Zuschus von max. 4000€ mit deiner Pflegekasse
ab und stellt dir entsprechend weniger in Rechnung.

👉Du kamst gerade von der Seite zum Thema "Rollstuhlwissen" ? Dann kommst du hier dorthin zurück!

🌩️ Nicht immer läuft es glatt...

👉 Reichst du Anträge für mehrere Umbaumaßnahmen hintereinander ein, kann es passieren, dass die Pflegekasse irgendwann den Geldhahn zuordnen möchte. Hier ein paar Informationen dazu:
Ändert sich dein Gesundheitszustand als Pflegebedürftiger, kannst du für erneute Umbauten auch neue Anträge auf Zuschuss stellen.
Beispiel: Der Treppenlift reicht nicht mehr aus, weil ein Umsetzen nicht mehr möglich ist und ein Lift der mit Rollstuhl zu befahren ist her muss.
Eine Verschlechterung muss nicht Pflegegradrelevant sein! Sie ist also nicht an eine Erhöhung des Pflegegrades gekoppelt.

Leider musst du dann jedoch oft mit einer Menge Gegenwid rechnen. Frage in dem Fall deinen Arzt und auch den Pflegedienst, der ja regelmäßig bei dir vorbei schaut nach Unterstützung. Zuschüsse beziehen sich übrigens jeweils auf alle Maßnahmen zusammen, die eine momentane gesundheitliche Situation erforderlich machen. Es werden nur Zuschüsse für Maßnahmen genehmigt, die dem aktellen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen.

Also kein "ich hätte gerne, weil es könnte ja irgendwann mal benötigt werden." Wenn nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes ein Treppenlift UND ein Badumbau zum jetzigen Zeitpunkt nötig sind, gibt es für beide Maßnahmen zusammen maximal 4000€ Zuschuss!

Hilfsmittel oder Pflegemittel?

Lass uns etwas Verwirung reinbringen 😉! Es gibt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel!
lm Rahmen der Pflege (bei anerkanntem Pflegegrad (Antrag dazu hier)) kommen 2 Arten von Hilfsmitteln zum Einsatz:
Allgemeine medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmitel. Aha....

👉Hilfsmittel richten sich an die Behandlungen von Kranken oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, sind aber von der Pflege unabhängig.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Beispiele: Rollstuhl, Orthese, Inhalationsgerät...

💡 In vielen Fällen werden technische Hilfsmittel als Leihgabe vergeben und sind nicht zum dauerhaften Behalten. Dagegen gibt es nichts zu sagen: Manches benötigt man ja einfach nur auf Zeit und nicht dauerhaft. Hat dein Hilfsmittel einen Defekt oder muss gewartet werden, ist dafür der Versorger zuständig. Heißt: Ist was dran: Anrufen und machen lassen.

👉 Pflegemittel setzen einen Pflegegrad voraus und sind speziel für den Einsatz im Umfeld der Pflege gemacht.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen
Beispiele: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Pflegebett.

Oft ist der Unterschied nicht eindeutig (logo...🙄). Möchtest du es genau wissen, schau in das Hilfsmittelverzeichnis & den Hilfsmittelkatalog.
Das Meiste ist darin fest zugeordnet.
Manches auch zu beidem. Wer dann die Kosten übernimmt, hängt im Einzelfall davon ab, wie das Hilfsmittel verwendet wird.

‼️ WICHTIG: ‼️
👉 Dein Rezept für ein Hilfsmittel (und Medikamente!) musst du innerhalb von 28 Tagen eingereicht bzw eingelöst haben, sonst verfällt es.
Warum...? Na, wenn du dir EINEN MONAT Zeit lassen kannst mit der Einlösung, KANN es nicht sooo dringend benötigt werden.
Sobald die Kasse dein eingereichtes Rezept für ein Hilfsmittel genehmigt hat, wird sie dich kontaktieren und dir sagen, wo du den
Artikel abholen darfst. Das kann ein Sanitätshaus, eine Apotheke oder Onlinehändler sein.

Hilfsmittel: Was is´n das überhaupt?

‼️ Keine Sorge! Über Pflegemittel kommt auch gleich weiter unten noch was!

💡 Yeehaa! Mal wieder eine Definition, damit wir wissen, von WAS wir überhaupt reden:
Hilfsmittel:
"Sichern den Erfolg einer Krankenbehandlung und beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine bestehende Behinderung aus."

Aha. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind übrigens keine Hilfsmittel, auch wenn sie eine ähnliche Funktion erfüllen.
Die Liste der möglichen Hilfsmittel ist lang und unterteilt in:

👉 Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)
👉 Körperersatzstücke (Prothesen)
👉 Orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle)
👉 Inkontinenz- und Stoma-Artikel

👉 Andere Hilfsmittel

Wie komme ich an Hilfsmittel?

Hier kurz die Erläuterung, wie der Ablauf für den Erhalt eines Hilfsmittel auf Rezept ist:

👉 "kleine & günstige" Hilfsmittel (Orthesen, Bandagen etc).
Arztliches Rezept bekommen.
In Sanitätshaus gehen, Artikel abholen.

👉 "große & teure" Hilfsmitel (Rollstuhl, E-Antrieb etc).
Arztliches Rezept bekommen.
Wenn Leistungserbringer bekannt:
Kontaktieren und Rezept hinschicken.
Wenn Leistungserbringer unbekannt:
Krankenkasse kontaktieren und weiteres Vorgehen erfragen.

👉💡 10€ Zuzahlung sind es bei großen & kleinen Hilfsmitteln.

Zuzahlung Hilfsmittel

👉 Zuzahlung für Hilfsmittel, (der berühmte Zehner):
Unter Zuzahlung versteht man den Betrag, den du für ein Hilfsmittel dazuzahlen musst,
um es zu bekommen. Gleiches Prinzip wie in der Apotheke bei Medikamenten.
Da sind es meistens 5,00€ pro Schachtel, du kennst es.
Du zahlst 10% der Kosten, jedoch mindestens 5,00 und maximal 10,00€ pro Hilfsmittel.
Minderjährige zahlen nix, sie sind von Zuzahlung befreit.

Mein persönlicher Tipp:

👉 Krankenkassen sind wirtschaftlich denkende Unternehmen und sparen gerne.
Das heißt jedoch NICHT, dass du dich mit der Basis-Standardversorgung zufrieden geben musst. Das Zauberwort heißt: Aufzahlung.

Dabei handelt es sich um die private Finanzierung der Differenz des von der Kasse genehmigten Preises für ein Hilfsmittel und dem
Preis, den ein höherpreisiger Artikel kostet. Beispiel: Die Kasse genehmigt das Standardmodell eines Rollstuhls, du möchtest jedoch gerne ein höherwertiges Modell. Die Mehrkosten für das Sondermodell gehen dann aus eigener Tasche.

👉 Bei Orthesen: Die Basisversorgung ist oft.. die Basisversorgung. Wenn du etwas Aufzahlung hinzugibst, bekommst du oft atmungsaktiveres Material, eine bessere passende Größe oder ein besser sitzendes Produkt.
Informiere dich bei Bestellung / Abholung eines Hilfsmittels, was es noch so gibt!

Pflege(hilfs)mittel: Was is´n das überhaupt??

👉Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch):
Ob es nun der Hausnotruf, das Pflegebett oder das Desinfektionsmittel ist: Zu den Pflegehilfsmitteln gehört Alles, was die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern oder gar ermöglichen. Plus dazu noch die Hilfsmittel, die Beschwerden der Pflegebedürftigen
lindern können. Einen Anspruch darauf haben alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad.

👉 Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Alles, was auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden kann. Produkte aus dieser Gruppe dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Pflegehilfsmitel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ monatlich.

💡 Was gehört zu der Kategorie " zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel"
Desinfektionsmittel für Hände

Desinfektionsmittel für Flächen
Bettschutzein/agen
Einmalhandschuhe
Mundschutz, medizinische Schutzmasken
FFP2 Masken
Schutzbekleidung, Schutzschürzen

Wie komme ich an Pflegemittel?

👉Wie kommst du jetzt an (kostenlose) Pflegehilfsmittel?
💡 Und, kommst du überhaupt dran?

Pflegehilfsmittel kostenlos oder mit Zuzahlung zu bekommen geht OHNE Rezept vom Arzt. Einfach Antrag auf Kostenübernahme bei deiner
Pflegekasse stellen. Aber nur, wenn:

👉 Der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat. 👉 Wie du einen Pflegegrad beantragen kannst, steht hier
👉 Der Pflegebedürftige lebt zuhause, bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
👉 Das Pflegehilfsmittel muss entweder die Pflege erleichtern oder unterstützen, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.


💡 Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen:
Um von der Pflegekasse technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen bedarf es, wie schon erwähnt, einem Antrag bei
der Pflegekasse. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Antrag über Anbieter stellen:
Du kannst den Antrag oftmals direkt über den Anbieter der Pflegehilfsmittel stellen. Die Pflegekasse prüft den Antrag und genehmigt ihn (bestenfalls). Dann bekommst du das Pflegehilfsmittel.


2. Auf Pflegegutachtenempfehlung:
Wird während der Pflegebegutachtung ein Bedarf festgestellt, gibt der Gutachter des Medizinischen Dienstes eine konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgunf. Sofern du zustimmst, gilt die Empfehlungen als erfolgreicher Antrag. Die Pflegekasse veranlasst dann für dich die weiteren Schritte.


3. Empfehlung durch eine Pflegekraft:
Auch Pflegekräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel aussprechen! Dadurch werden diese dann direkt als notwendig eingestuft. Die Pflegekraft füllt ein Formular aus und schickt es an den zuständigen Kostenträger.
Dies Vorgehen geht jedoch nur, wenn:
Die Pflegekraft von einem ambulanten Dienst kommt, den du mit Pflegesachleistungen finanzierst.
Die Pflegekraft, die den Beratungseinsatz durchführt, der für Pflegegeldempfänger verpflichtend ist, diesen Antrag stellt.
Es eine Pflegekraft vorschlägt, die für die häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege zu dir nach Hause kommt.


💡 Wichtiges zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch:
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag. Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass du eine Zuzahlung leisten musst. Nur wenn du den Erstattungsbetrag von 40€ überschreitest, legst du die Mehrkosten selbst drauf.

👉💡 Service: Zugelassene Dienstleister rechnen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch meist direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Schau mal im Internet nach einer sogenannten "Pflegehilfsmittelbox". Wenn der Wert der ausgesuchten Box die 40 Euro nicht überschreitet, bekommst du die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und musst dich um nichts weiter kümmern. Achte nur bite darauf, einen seriösen Anbieter zu beauftragen!


Wenn du Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen möchtest,
Kannst du das natürlich gerne machen. Nur denke daran, dir vorher (!!) eine Genehmigung der Pflegekasse für die Kostenübernahme geben zu
lassen! Dann erst kaufst und bezahlst du und bekommst das Geld dann zurück erstattet.
Wichtig: Belege gut aufbewahren und einsenden!


💡 Voraussetzungen für den Bezug technische Pflegemittel:
Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
Das Pflegehilfsmittel muss entweder die Pflege erleichtern oder unterstützen, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

Technischen Pflegehilfsmitteln sind übrigens zum Beispiel:
Pflegebett, Lagerungshilfe oder ein Notrufsystem.


Wichtiges zum Thema Kostenübernahme bei technischen Pflegehilfsmitteln:
Pflegekassen müssen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise zur Verfügung stellen. Wen du eine Leihgabe ohne sehr triftigen Grund ablehnst, musst du das Pflegehilfsmittel aus eigener Tasche bezahlen. Dann ist die Pflegekasse raus.
Für gesetzlich Versicherte die volljiährig sind, ist bei technischen Pflegehilfsmitteln eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10%, maximal jedoch 25€ pro Pflegehilfsmittel.
Bei Leihgaben entfällt diese Zuzahlung.

Als Versicherter kannst du dich auch für ein Pflegehilfsmittel entscheiden, das mehr leistet als pflegerisch oder medizinisch erforderlich ist, besser passt als die Grundversorgung, leichter oder angenehmer ist, oder dir einfach besser gefällt. Dann jedoch erhälst du "nur" den vereinbarten Zuschuss von der Kasse und du legts den Rest selbst drauf. Dieser Teil heißt "Aufzahlung" und darf nicht mit der gesetzlichen Zuzahlung verwechselt werden!

👉 Technische Pflegehilfsmittel: Hier zahlst du 10 Prozent der Kosten. Maximal 25,00€ pro technischem Pflegehilfsmittel.

Pflegemittel zum Verbrauch monatlich im Wert bis zu 40,00€ gratis

👉💡 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Du bekommst Produkte im Wert von bis zu 40,00€ monatlich ohne Zuzahlung.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln bekommst du IMMER Neuware. Geht ja auch nicht anders.
Dir steht ein bestimmtes Kontingent für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Dein Arzt informiert dich gerne.

Du kannst regelmäßig verbrauchbare Hilfsmittel vom Versorger bekommen. (Abonnement). Beispielsweise Inkontinenzmaterial.
40 Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel gibt es immer!?
Na ja...Nö!


Erklärung: Es ist ja auch KEINE Pauschale, diese 40€. Auch wenn die Leistung gerne mal so genannt wird. Bei dem Betrag handelt es sich um den maximal von der Pflegekasse zu bezahlenden Betrag pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Benötigst du jetzt jedoch nur Dinge für 28,50€, bezahlt die Pflegekasse auch "nur" diese 28,50€ Die "Differenz" (es gibt ja auch offiziell gar keine "Dfferenz") zu den 40€ wird NICHT ausbezahlt.

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