Gleichgestellte Personen


Du hast einen Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) gestellt und der Bescheid bescheinigt dir einen GdB von mindestens 30 aber auch von unter 50? Dann ist es zwar mit einem Schwerbehindertenausweis nichts, doch du kannst dich auf Antrag 

„Menschen mit Behinderung gleichstellen lassen.“ 

Eine Gleichstellung soll im Alltag und im Berufsleben entlasten und unterstützen.
So läuft die Gleichstellung ab:
Voraussetzungen dazu:
👉 Du hast einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und unter 50.
👉 Im Rentenbescheid der Unfallversicherung steht oder es wurde von einem Gericht festgestellt, dass du eine Behinderung und eine entsprechende Erwerbsminderung von 30 oder 40 hast.
👉 Du wohnst in Deutschland,
👉 Du hälst dich regelmäßig in Deutschland auf,
👉 Du bist an einem rechtmäßigen Arbeitsplatz in Deutschland angestellt.

Dein Arbeitsplatz ist zum Beispiel durch
👉 häufige Fehlzeiten,
👉 geringe Belastbarkeit,
👉 eingeschränkter Mobilität
👉 oder dauerhaft benötigter Unterstützung von Kollegen gefährdet.

💡 Ausnahmen, wie so oft, gibt es natürlich auch bei der Gleichstellung

Sich nicht mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen können sich

👉 Unkündbare Beamte,
👉 Richter
👉 Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz (Mitglieder des Betriebsrates, Elternzeit)
Warum?
Diese Personengruppen sind in der Regel bereits abgesichert und haben einen ungefährdeten Arbeitsplatz.
Deswegen wird es schwer noch zusätzlich die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zu erfüllen.

🤯 Die Ausnahme der Ausnahme:

Manchmal können sich jedoch auch die gerade genannten Personengruppen gleichstellen lassen. Nämlich dann, wenn besondere Umstände vorliegen.
Dies könnte die Auflösung einer Dienststelle  oder Versetzung sein.

Du erfüllst die Voraussetzungen? So stellst du den Antrag auf Gleichstellung


♿ Falls noch nicht geschehen ist der erste Schritt ein Antrag auf Feststellung eines Behinderungsgrades. Das macht das Versorgungsamt.
Ist der bereits erhaltene GdB bei 50 oder darüber, bist du schwerbehindert und brauchst keine Gleichstellung. Beim Versorgungsamt, sofern noch nicht geschehen, kannst du einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

♿ Liegt der anerkannte GdB bei 30 aber unter 50 kannst du dich gleichstellen lassen.
Auch auf Antrag. Diesen Antrag musst du bei der Agentur für Arbeit einreichen.
👉 Du benötigst dafür den Bescheid vom Versorgungsamt, das dazugehörige Antragsformular (gibt es online bei der Agentur für Arbeit). Das zusammen schickst du an die örtliche Agentur für Arbeit.
Alternativ kannst du den Antrag auch formlos einreichen.
Hat der Betrieb in dem du arbeitest eine Schwerbehindertenvertretung? Super! Sie wird dir bestimmt bei dem Antrag helfen.

♿ Nun prüft die Agentur für Arbeit deine Unterlagen:
Mit deiner Einwilligung
👉spricht die Agentur eventuell mit deinem Arbeitgeber.
👉setzt sich die Agentur für Arbeit mit der Schwerbehindertenvertretung deines Betriebes in Verbindung sofern mehr als 5 schwerbehinderte Menschen in deinem Betrieb arbeiten.
Die Entscheidung ob Gleichststellung ja oder nein bekommst du per Post zugeschickt.
☎️ 0800 4555500 ist die Telefonnummer der Agentur für Arbeit wenn du Fragen zum Vorgang hast.

Hast du eine Gleichstellung zugesprochen bekommen, hast du nun zum Beispiel folgende Vorteile:

👉 Besonderer Kündigungsschutz
👉 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Kostenübernahme für Hilfsmittel oder besondere Reha-Angebote).
👉 Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. für barrierefreie Umbauten).
👉 Betreuung durch spezielle Fachdienste (z. B. durch die Integrationsfachdienste).
👉 Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber und weitere Anreize zur Beschäftigung.
👉 Wahlberechtigung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen.

In Berufsausbildung?

♿ Junge Menschen zwischen 14 und unter 27 Jahren in Ausbildung können auch mit einem GdB von unter 30 mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Das Ziel davon ist, dass es attraktiver für Arbeitgeber wird dem eventuell eingeschränkten jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen.
Dazu braucht die Agentur für Arbeit folgendes:
👉 Für die Gleichstellung genügt eine Bestätigung der Agentur für Arbeit
oder
👉 ein Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Dann kann der Arbeitgeber zum Beispiel Zuschüsse vom Integrationsamt erhalten. Die Gleichstellung für Menschen in Ausbildung soll es attraktiver für Arbeitgeber machen. Deswegen können die jungen Menschen in Ausbildung keine weiteren persönlichen Vorteile in Anspruch nehmen.


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