Pflegegrad: Antrag, Besuch vom MD, Leistungen: Einfach Alles!

💡 Kurzform eher gewünscht? Die Zusammenfassung zum Thema Pflegegrad kannst du hier lesen!

Lese hier ausführlich:
👉 Medizinischer Dienst: Was ist das überhaupt?
👉 Antrag auf Pflegegrad.
👉 Vorbereiten auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst.
👉 Dir zustehende Leistungen.
👉 Wiederkehrende Beratungstermine.
👉 Urlaub trotz Pflege.
👉 Links zu weiteren Pflegegradseiten hier.

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Alles wissenswerte zum Thema Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel gibt es hier.
Alles wissenswerte in der Kurzform zum Thema Pflegegrad beantragen gibt es hier.

Jeder hat schon von ihm gehört, nur: Was macht der Medizinische Dienst bitte genau?

Gleich wird ganz viel Rede vom Medizinischen Dienst (MD) sein. Damit du weißt, wer das überhaupt ist, hier eine kleine Erklärung:
Jeder hat schon mal von gehört, doch was machen die Damen und Herren beim Medizinischen Dienst (früher: Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK) eigentlich so alles?
1. Begutachtungen vornehmen für die Krankenversicherungen. Beispielsweise Feststellung, ob eine häusliche Krankenpflege benötigt wird oder eine Arbeitsunfähigkeit noch länger besteht.
2. Beratung in medizinischen Versorgungsfragen: Zum Beispiel bei der Dekubitusprophylaxe oder zur Ernährung bei Demenz.
3. Begutachtungen für die Pflegeversicherung : Empfehlung eines Pflegegrads nach der Pflegebegutachtung im Pflegefall.
4. Sicherung der Pflegequalität: Zum Beispiel durch Beratungen in der häuslichen Pflege, die notwendig sind, um Pflegegeld zu erhalten.
Die Zuständigkeiten des MD sind in Paragraph 275 des fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Kein Pflegegrad ohne Antrag

➡️ Antrag auf einen Pflegegrad
Um schnell und unkompliziert herauszufinden, ob dir überhaupt ein Pflegegrad (PG) zustehen könnte, musst du nur im Internet nach dem Begriff „Pflegegradrechner“ suchen 🧐. Ich habe für mich damals diesen HIER benutzt. Da beantwortest du einfach anonym die gestellten Fragen und am Ende erhältst du ein Ergebnis mit Ratschlägen, wie es weiter gehen kann mit einem eventuellen Antrag. Die Fragen sind einfach und leicht verständlich.

Möchtest du einen Pflegegrad beantragen 🗂️, entweder für dich oder für jemanden in deiner Nähe, kann dies formlos mit einem Anruf oder einem Brief bei der zuständigen Pflegeversicherung geschehen. (Du weißt nicht, welche Pflegekasse für dich zuständig ist? Kein Problem: Deine Krankenversicherung hilft dir weiter!) Du bekommst dann von der Pflegekasse Papiere zugeschickt, füllst diese aus und sendest sie wieder zurück.

👉 Ganz wichtig: Sei stets ehrlich ‼️. Mit bisschen Geschick und Kreativität kommt jeder bei dem Fragebogen auf ein Pflegegrad 5 Ergebnis… Mit dem Bogen ist aber noch nicht Ende. Ein Mitarbeiter vom Medizinische Dienst (MD) wird bei dir vorbeikommen und sich die Sachlage zu Hause anschauen.
Wer beim Fragebogen gemogelt 🤥 hat, wird spätestens hier auffliegen.

Zu dem Termin mit dem Mensch vom MD kannst du dich gut vorbereiten:

Der Medizinische Dienst kommt zu Besuch

Nicht dein Feind

Der Medizinische Dienst kommt zur Prüfung:
Ist das nicht das, wenn du auf Herz und Nieren geprüft und augefragt wirst und am Ende wird eh der Pflegegrad (PG) abgelehnt...!?

Quatsch! Dieses leider in manchen Köpfen sitzende Vorurteil ist falsch.Sei unbesorgt, denn du wirst feststellen, dass alles gar nicht so beängstigend sein wird, wie es vielleicht im Vorfeld den Anschein hat.
Gerade wenn es dein erster Termin zur Begutachtung ist, wirst du bestimmt viele Fragen und vielleicht auch Sorgen haben. Lass dich von den Internethorrorgeschichten nicht verunsichern. Der MD ist nicht dein Feind! Er ist eine NEUTRALE Organisation, ein Vermittler zwischen Patient und Krankenkasse.

Entspanne und bereite dich vor

Mit den folgenden Tipps und Ideen kannst du dich sehr gut auf das Gespräch vorbereiten und beruhigt die Tür öffnen, wenn der MD klingelt.

💡 Vor dem Gespräch, die Vorbereitungen:
👉 Schreibe dir alles auf, wobei du Hilfe benötigst. Auch "Kleinigkeiten" wie Nagelpflege nicht vergessen. Auch wenn das Fachpersonal übernimmt.
👉 Halte alle wichtigen Unterlagen bereit (Arztbriefe, Medikamentenplan, Diagnosen etc...)
👉 Gehe das Gespräch ein paar Mal im Kopf durch.
👉 Wenn du bereits im Internet nach "Pflegegradrechner' gesucht hast, kennst du genau die Fragen, über die ihr auch sprechen werdet!
👉 Beziehe auch deine Pflegeperson in die Vorbereitungen mit ein.

💡 Während des Gesprächs:
👉 Mache dir Notizen.
👉 Frage nach, wenn was unklar ist.
👉 Nicht anfangen, ehe deine Pflegeperson anwesend ist.
👉 Auf keinen Fall aus Scham heraus sagen, dass "du ja eigentlich ganz gut klar kommst". Bleibe einfach ehrlich: Sage was geht und was nicht geht.

💡 Der Bescheid:
👉 Du bekommst nach einiger Zeit einen Bescheid mit deinem dir zugesprochenen Pflegegrad perPost. Sollte es, sagen wir mal vorsicht ausgedrückt " ungünstig" laufen und dir wird gar kein Pflegegrad anerkannt, kannst du in Widerspruch gehen. Das ist dein gutes Recht! Nutze es. 

Abgelehnt oder zu niedrig: So gehst du nun vor

👉💡Wichtig: Stelle KEINEN neuen Antrag! Denn:
Stellst du einen neuen Antrag zählt erst der Tag der erneuten Antragstellung und NICHT der Tag des ersten Antrages, der erst einmal abgelehnt wurde.
Dauert es etwas länger als gewohnt, bis auf den Widerspruch eine Antwort kommt, frage nach, stelle aber KEINEN neuen Widerspruch! Denn der löst den ersten in der Wirkung ab.
Auch wenn du telefonisch oder schriftlich in Korrespondenz trittst: Immer auf den bereits abgegebenen Widerspruch beziehen. Nichts neu anstoßen!
Warum alles so umständlich? Ich erkläre:

Dir steht deiner Meinung nach PG 3 zu, bekamst jedoch "nur" PG 2 bewilligt. Dementsprechend bekommst du (Stand 2023) monatlich 316€ Pflegegeld (Sachleistungen lassen wir nun mal außen vor).
Bei Pflegegrad 3 wären es monatlich 545€ (229€ Unterschied monatlich). Gesetzt den Fall, der Widerspruch dauert 3 Monate bis er erfolgreich ist, ist, ist das eine Differenz
von 687€ die verloren gehen würden, wenn du neu beantragt hättest. Gib nicht auf! Kämpfe für dein Recht.

Mit einer guten Begründung und einem ärztlichen Attest kann es gelingen, einen höheren Pflegegrad zu bekommen.
Dass man dabei im realistischen Rahmen bleiben sollte, versteht sich von alleine!
Traust du dir das nicht alleine zu, hole dir Rat von Experten. Die unterstützen dich gerne dabei.

 

Fristen einhalten

Bekommst du einen Bescheid von der Pflegekasse mit dem du nicht einverstanden bist, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch!
Vergiss das nicht und halte diese Zeit ein, sonst ist´s gelaufen. Wär doch doof!
Aber auch die Pflegekasse muss Fristen einhalten:

Innerhalb 2 Wochen nach Antragstellung muss ein Beratungstermin erfolgen.
innerhalb 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über einen Pflegegrad entscheiden In ganz dringenden Fällen ist eine Entscheidung innerhalb einer Woche fällig.
Benötigt die Kasse zu lange, ist ab dem Tag der Fristüberschreitung eine Pauschale von 70€ pro beginnender Woche zu erstatten. Dieser Betrag muss sofort ausgezahIt werden.
Befindet sich der Antragsteller jedoch in stationärer Pflege oder hat bereits Pflegegrad 2 oder höher muss dieses Geld allerdings nicht gezahlt werden.

Dir zustehende Leistungen: Sachleistungen, kombinierte Leistungen, Geldleistungen

Wann hast du Anspruch auf Pflegeleistungen?
Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf Pflegeleistungen wenn die Person zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird.
Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege.
Die Zuschüsse der Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel sind begrenzt bzw. gedeckelt.
Die Pflegekasse zahlt nur für durch Pflege bedingte Mehrkosten. Kosten, die sowieso anstehen (für z.B. Wohnen und Essen) werden nicht übernommen.
Welche Ansprüche du hast, erfährst du im regelmäßigen Beratungsgespräch mit deinem Pflegedienst.

10 Dinge rund um den Pflegegrad

1. Pflegegeld:
ab Pflegegrad 2 erhälst du ein monatliches Pflegegeld, wenn du von Angehörigen, Freunden oder anderen Privatbetreuern zuhause gepflegt wirsd. Wohnst du in einem Alten-
und Pflegeheimen, erhälst du kein Pflegegeld, da sich dort professionelle Kräfte rund um die Uhr um dich kümmern.

2. Ambulante Pflegeleistungen, oder auch Pflegesachleistungen:
Kannst du mit anerkanntem Pflegegrad monatlich beanspruchen, wenn du dich von einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen lässt. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit deiner Pflegkasse ab.

3. Tages- und Nachtpflege:
Auch dafür erhälst du ab Pflegegrad 2 die ambulanten Pflegesachleistungen. Wieviel es ist, richtet sich nach deinem Pflegegrad.

4. Kurzzeitpflege:
Nach Krankenhausaufenthalten kann die Kurzzeitpflege von pflegebedürftigen Menschen vorübergehend Entlastung schaffen. Dafür stehen dir pro Jahr 1774 Euro für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Bei Nichtnutzung von Verhinderungspflege erhöhen sich die jährlichen Zuschüsse für Kurzzeitpflege sogar auf bis zu 3386 Euro für bis zu 56 Tage.

5. Verhinderungspflege:
Ist die Person, die dich normal pflegt in Urlaub oder krank, gibt dir die Pflegekasse Zuschüsse für die sogenannte Verhinderungspflege. Dafür stehen stehen dir pro Jahr 1612€ für
maximal sechs Wochen zur Verfügung. Bei Nichtnutzung spart sich der Zuschuss auf maximal 2418€ für bis zu 42 Tage im Jahr an.

6. Stationare Pflegeleistungen:
Wirst du stationär in einem Pflegeheim versorgt, so gibt die Pflegekasse, je nachdem, welchen Pflegegrad du hast, unterschiedlich hohe Zuschüsse dazu.

7. Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Hast du deinen monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht restlos aufgebraucht, kannst du bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei einem von der Pflegekasse anerkannten Anbieter ausgeben. Dies sind z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung bei Demenz.

8. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Dafür gewährt die Pflegekasse monatlich bis zu 40€. Dazu zählen Artikel wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutzunterlagen. Du benötigst dafür kein Rezept. Es genügt ein Antrag bei der Pflegekasse. Ausführliches dazu hier!

9. Kombinationsleistung:
Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen kannst du beziehen, wenn du von Angehörigen oder Freunden und einem professionellen Pflegedienst bzw. in einer Tages- oder
Nachtpflegeeinrichtung versorgt wirst und zu Hause lebst. Wenn du also nur 20 % der Pflegesachleistungen des ambulanten Dienstes benötigst, weil Grundpflege und Haushaltsführung durch Freunde und Angehörige erledigt werden, erhälst du noch 80 Prozent Pflegegeld.

10. Das klingt alles sehr schwierig mit den Aufteilungen. In Beratungen (Pflegedienst, Arzt) wird dir jedoch stets geholfen. Keine Sorge!

Welche Leistungen bei welchem Pflegegrad

👉 Menschen mit Pflegegrad 1 haben das Recht auf folgende Pflegeleistungen:*
Entlastungsbeitrag von 125€ pro Monat, für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Zuschüsse für einen Hausnotruf in Höhe von 25,50€ für  monatliche Betriebskosten & einmalig 10,49€ für die Installation.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ pro Monat.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.
Wohngruppenförderung sowie Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.

👉 Menschen mit Pflegegrad 2 haben das Recht auf folgende Pflegeleistungen:*
Pflegegeld: Monatlich 316€ bei häuslicher Pflege (wenn kein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird).
Pflegesachleistungen: Monatlich 724 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
Kombinationsleistung: Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, ist dies eine Sachleistung, die die Pflegekasse zahlt. Ist die Pflegeleistung damit nicht aufgebraucht steht dem Pflegebedürftigen ein anteiliges Pflegegeld zu.
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689€ pro Monat.
Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 770€ pro Monat.

Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Verhinderungspflege: 1.612€ pro Jahr plus maximal 806€ des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000€.
Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50€ monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49€ für die Installation).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ pro Monat.
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen und Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

👉 Menschen mit Pflegegrad 3 haben das Recht auf folgende Pflegeleistungen:*
Pflegegeld: Monatlich 545€ bei häuslicher Pflege (wenn kein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird).
Pflegesachleistungen: Monatlich 1363 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
Kombinationsleistung: Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, ist dies eine Sachleistung. die die Pflegekasse zahlt. Ist die Pflegeleistung damit nicht aufgebraucht steht dem Pflegebedürftigen ein anteiliges Pflegegeld zu.
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1298€ pro Monat.
Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 1262€ pro Monat.
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Verhinderungspflege: 1.612€ pro Jahr plus maximal 806€ des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000€.
Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50€ monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49€ für die Installation).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ pro Monat.

Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen und Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

👉 Menschen mit Pflegegrad 4 haben das Recht auf folgende Pflegeleistungen*
Pflegegeld: Monatlich 728€ bei häuslicher Pflege (wenn kein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird).
Pflegesachleistungen: Monatlich 1693 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
Kombinationsleistung: Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, ist dies eine Sachleistung, die die Pflegekasse zahlt. Ist die Pflegeleistung damit nicht aufgebraucht steht dem Pflegebedürftigen ein anteiliges Pflegegeld zu.
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1612€ pro Monat.
Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 1612€ pro Monat.
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Verhinderungspflege: 1.612€ pro Jahr plus maximal 806€ des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000€.

Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50€ monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49€ für die Installation).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ pro Monat.
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen und Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

👉 Menschen mit Pflegegrad 5 haben das Recht auf folgende Pflegeleistungen*
Pflegegeld: Monatlich 901€ bei häuslicher Pflege (wenn kein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird).
Pflegesachleistungen: Monatlich 2095 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
Kombinationsleistung: Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, ist dies eine Sachleistung, die die Pflegekasse zahlt. Ist die Pflegeleistung damit nicht aufgebraucht steht dem Pflegebedürftigen ein anteiliges Pflegegeld zu.
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1612€ pro Monat.

Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 2005€ pro Monat.
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Verhinderungspflege: 1.612€ pro Jahr plus maximal 806€ des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000€.
Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50€ monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49€ für die Installation).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ pro Monat.
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen und Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

* alles Stand 2023 und ohne Gewähr.

Beantragung von Pflegeleistungen

Wenn du Leistungen der Pflegeversicherung beziehen möchtest, musst du als erstes bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Dies erfolgt über die Pflegekasse. Du kannst auch bei deiner Krankenkasse anrufen und von dort wirst du dann weitergeleitet.
Nach der Antragstellung kommt innerhalb einiger Wochen ein Gutachter des MD (Medizinischen Dienstes) zu dir zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen.
Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung und über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.


Jeder hat schon mal von gehört, doch was machen die Damen und Herren beim Medizinischen Dienst (früher: Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK) eigentlich so alles?

1. Begutachtungen vornehmen für die Krankenversicherungen. Beispielsweise Feststellung, ob eine häusliche Krankenpflege benötigt wird oder eine Arbeitsunfähigkeit noch länger besteht.
2. Beratung in medizinischen Versorgungsfragen: Zum Beispiel bei der Dekubitusprophylaxe oder zur Ernährung bei Demenz.
3. Begutachtungen für die Pflegeversicherung : Empfehlung eines Pflegegrads nach der Pflegebegutachtung im Pflegefall.
4. Sicherung der Pflegequalität: Zum Beispiel durch Beratungen in der häuslichen Pflege, die notwendig sind, um Pflegegeld zu erhalten.

Die Zuständigkeiten des MD sind in Paragraph 275 des fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Wiederkehrende Beratungstermine

Du hast einen Pflegegrad und bekommst ausschließlich Pflegegeld, du also keinen Pflegedienst in Anspruch nimmst, musst du bei Pflegestufe 2 & 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 & 5
vierteljährlich einen Beratungstermin mit einem Örtlichen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Um die Termine musst du dich selbst kümmern. Also am besten eine Notiz in den Kalender machen. Ist es soweit, rufst du beim örtlichen Pflegedienst an und vereinbarst einen Termin für ein Beratungsgespräch. So ein Termin dauert zwischen 20 Minuten und einer STunde. Je nachdem, wie viele Fragen offen sind.

Diese Termine kann man als nervig empfinden, sie sollen jedoch einfach sicher stellen, dass die häusliche Pflege gut gesichert ist und dass offenen Fragen unkompliziert gestellt werden können. Sieh sie als Hilfsangebot, nicht als Zwang!

Neben Hilfe zur Pflege und dem Klären offener Fragen informiert der zu Besuch kommende Pflegedienst auch über zustehende Leistungen oder, falls nötig, unterbreitet er Vorschläge zur Verbesserung der Pflegesituation. Diese Termine erfolgen bei dir zu Hause. So ein Termin steht be dir zum ersten Mal an? Habe keine Angst davor!
Es ist kein Kontrolltermin sondern ein freundlicher Beratungstermin! Mach dir keine Sorgen!

Urlaub trotz Pflege / mit pflegebedürftiger Person

Du hast Urlaub dringend nötig, bist jedoch pflegebedürftig?
Na, das kannst du unter einen Hut bekommen!
In- und sogar Ausland!
Mit der Hilfe der Pflegekasse
Wie es funktioniert und was es zu beachten gibt, steht hier:

💡 Es gibt 2 Varianten von Reisen: Pflegereise ODER Pflegehotel.

Schauen wir erst einmal auf die Pflegereise:
Es gibt viele Reiseveranstalter, die sich auf Reisen von Menschen mit Pflegebedürftigkeit spezialisiert haben. Daneben gibt es auch Vereine, die mit Ehrenamtlern Reisen für diese Zielgruppe anbieten.
Damit es losgehen kann, muss das Hotel / die Pension einige Kriterien erfüllen:
👉 Muss barrierefrei sein.
👉 Muss Freizeitangebote bzw. Ausflugszieleanbieten, die für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen geeignet sind.

Schauen wir nun auf das Pflegehotel:
Barrierefreie Hotels welche Pflegeleistungen anbieten heißen Pflegehotels. Dort übernimmt die Pflege der dortige Betreuungsservice teilweise oder komplett. So haben die sonst
Pflegenden mehr Zeit für sich. Gute Pflegehotels bieten darüber hinaus Folgendes:

👉 Freizeitangebote für die pflegebedürftige Person.
👉 Intensivpflege für Notfallsituationen.
👉 Pflegehilfsmittel(z.B. Notrufsystem, Bettaufrichter oder Personenlifter)
👉 Ausleihbare Rollatoren und Rollstühle.
👉 Betreute Ausflüge.

ABER: Denk unbedingt daran, dass der Begriff "Pflegehotel" NICHT geschützt oder definiert ist.
Kläre deswegen im Vorfeld, vor einer Buchung, genau ab, ob vor Ort alles für dich passen wird.
Zuschüsse von der Pflegekasse einholen!
Die meisten Pflegehotels in Deutschland wissen, welche Kassenleistungen ihre Gäste bei ihnen während ihres Aufenthaltes beanspruchen können.
Schau doch im Vorfeld auf der Internetseite des Pflegehotels nach oder informiere dich iber das Telefon.
Bei Auslandsreisen kannst du Fragen während der regelmäßigen Pflegeberatungen stellen.

Weiterführende Links zu anderen themenbezogenen Seiten auf Rollstuhlfahren für Anfänger

Alles wissenswerte zum Thema Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel gibt es hier.
Alles wissenswerte in der Kurzform zum Thema Pflegegrad beantragen gibt es hier.

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