Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben

👉 Es gibt sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch von der Seite des Arbeitnehmers viele Fragen zum
Thema Mensch mit Behinderung im Arbeitsleben.
👉 Einige Fragen habe ich hier beantwortet. Vielleicht ist ein Thema dabei, welches dich schon lange interessiert hat,
du dich jedoch noch nicht getraut hast, zu fragen!?

👉 Die Seite "Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben" ist mit Hilfe der EAA (Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber) entstanden.

Vielen Dank für die Unterstützung!

👉Für Arbeitnehmer ist als Ansprechpartner das Integrationsamt zuständig.
👉Für Arbeitgeber ist die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) dein Ansprechpartner


👉 Sowohl den im Text genannten Integrationsfachdienste (IFD) als auch die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
gibt es bundesweit 🇩🇪!

Den örtlich für dich zuständigen IFD und EAA findest du hier
👉💡Voreingestellt befindest du dich nach der Cookieakzeptanz auf der Seite der „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“.
Um von dort auf die Seite für Arbeitnehmer zu kommen, klickst du mittig auf "Inhaltsverzeichnis", von dort kannst du die Startseite der Integrationsämter erreichen. 


Wichtige Infos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

👉Wie ist das eigentlich mit dem besonderen Kündigungsschutz?

💡 Ja, Arbeitnehmer mit Behinderung (oder ihnen Gleichgestellte) haben einen besonderen Kindigungsschutz. Wer jedoch z.B. fahrlässig oder kriminell handelt, ist genauso schnell gefeuert wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Da gibt es keine Ausnahme. Ist der Mensch mit Behinderung immer und immer wieder wegen DER GLEICHEN DIAGNOSE krank, kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Kündigung beim zuständigen Integrationsamt einreichen.
 Das Integrationsamt wird dann mit dem Arbeitnehmer UND Arbeitgeber zusammen nach einer Möglichkeit (Z.B. Verbesserung des Arbeitsumfeldes, Anpassung der Arbeit) gesucht, das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Gelingt dies: Wunderbar. 
Laufen alle Bemühungen ins Leere, kann der Mitarbeiter mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung aber überhaupt in Erwägung gezogen wird, sollten der Betroffene oder sein Arbeitgeber Kontakt mit dem Integrationsfachdienst aufnehmen, damit alles getan werden kann, um die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Diese Sonderregelung trifft nicht während der Probezeit zu.
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.

👉 Der Mitarbeiter mit Behinderung benötigt einige Umbaumaßnahmen. Das kann ich mir nicht leisten.

💡 Umbaumaßnahmen fallen unter die „Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen“
Finanzielle Hilfen können vom Integrationsamt sowie von den Reha-Trägern geleistet werden. Welche Institution zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um einen neuen oder einen bestehenden Arbeitsplatz handelt, welcher Reha-Träger für den betroffenen Arbeitnehmer zuständig ist und ob bestimmte Anträge schon bewilligt wurden.
Beraten und die Zuständigkeit klären können die Einheitliche Stelle für Arbeitgeber (EAA) sowie der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur bzw. der Firmenservice der Rentenversicherung.
Arbeitnehmer können Beratung vom Integrationsfachdienst erhalten und über diesen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.

👉 Der Mitarbeiter kann "nur" 85% der anfallenden Arbeit erledigen. Bei einzelnen Aufgaben hat er Probleme. Was tun?

💡 Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Sehschwäche arbeitet an einem Empfang und alles, was anfällt kann bewältigt werden. Nur beim Lesen und Beantworten von Emails gibt es durch die Sehbehinderung Probleme.

Was kann getan werden?
Sprich natürlich zu erst mit deinem Arbeitgeber, was zur Verbesserung getan werden kann. Sind danach noch Punkte offen, kannst du dich gerne an den  IFD, bzw dein Arbeitgeber kann sich an die EAA wenden. Zu erst wird dann gemeinsam geschaut, ob es weitere Hilfsmittel, wie zum Beispiel Braillezeilen, spezielle Bildschirme, Vergrößerungsgeräte, und / oder spezielle Software, die die Umwandlung von Text in Sprache oder Braillerschrift ermöglicht, Hilfe bringen würde.
Wenn darüber hinaus noch Unterstützungsbedarf da ist, kann evtl. auch eine Arbeitsassistenz ins Spiel kommen, z.B. für die Bedienung von Geräten mit Touchscreens oder schwer zugänglichen Arbeitsmitteln.

Eine weitere Lösung kann auch "Arbeitsassistenz" (Unterstützung am Arbeitsplatz) sein. Dabei kommt ein betriebsfremder Mensch und hilft zeitweise bei der Erledigung der schweren Aufgaben. Der assistenzbedürftige Arbeitnehmer stellt die Assistenzkraft entweder selbst an (Arbeitgebermodell) oder beauftragt einen Dienstleister (Dienstleistermodell). Beim Arbeitgebermodell gehen die finanziellen Mittel an den Arbeitnehmer, der davon dann den Lohn für seine Unterstützung bezahlt.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss dem Einsatz einer betriebsfremden Assistenzkraft zustimmen. Bei einem neuen Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen ist meist die Agentur für Arbeit zuständig, bei einem schon bestehenden Arbeitsverhältnis das Integrationsamt.
Arbeitgeber können sich von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) Orientierungsberatung holen, Arbeitnehmer vom Integrationsfachdienst.

Weitere Informationen dazu findest du hier

💡 Du interessierst dich für das Thema Arbeitsassistenz? Dann kontaktiere doch gerne die Firma Helpix. Sie ist auf dieses Thema spezialisiert
Weitere Infos dazu weiter unten auf dieser Seite!

👉 Können Menschen mit Behinderung genauso viel leisten wie Menschen ohne Behinderung?

💡 Logo! Gerade beim Thema Fachkräftemangel kann Inklusion des Problems Lösung sein. Oft sind Menschen mit Behinderung leistungsstark, gut qualifiziert und motiviert.

👉 Wie verhalte ich mich gegenüber einem Mitarbeiter mit Behinderung? Ich will nichts falsch machen oder was blödes zu sagen.

💡 Ganz normal verhalten! Der Leitsatz ist "sehe den Mensch, nicht dessen Behinderung!" Bist du unsicher, was der Mensch mit Behinderung kann und wo Grenzen sind? Dann suche ein Gespräch auf Augenhöhe. Angenehmes Gesprächsthema ist wichtig. Erkläre, dass es ein offenes Gespräch und nichts wird, wovor er Angst haben muss! Lass den Mitarbeiter berichten wie er mit der Arbeit klar kommt, was gut läuft und wo evtl. Schwierigkeiten sind.
Spreche mit "Ich Botschaften". Biete Unterstützung und Hilfe an. Steht ihr vor einem größeren Problem, fragt z.B. beim Integrationsfachdienst nach Hilfe. Sprich anfangs auch offen deine Bedenken an, dass du vielleicht noch gar nicht weißt, wie du manches formulieren wirst. Im Idealfall sagt dein Gegenüber so etwas wie "am besten einfach frei heraus!" Tataa, das Eis ist gebrochen

👉 Was sind absolute No Go's gegenüber Mitarbeitern mit Behinderung

💡 Packe den Mitarbeiter nicht mit Samthandschuhen an. Keine Sonderstellung im Team einräumen. Respekt und Verständnis sind normal und natürlich. Jedoch kein Verhätscheln bitte. Frage nicht nach persönlichen Diagnosen. Das darfst du nämlich auch gar nicht! Erfährst du aus eigenen Stücken etwas über die Gesundheit vom Mitarbeiter ist es natürlich ok. Bitte keine Witze oder "lustige" Sprüche über Menschen mit Behinderung. Außer ihr kennt euch WIRKLICH gut und ihr wisst, wie es gemeint ist. Das ist jedoch immer ein heißes Eisen. Lieber lassen.

👉 Ich bekomme eine Bewerbung eines Rollstuhlfahrers. Das Büro liegt aber im 1. OG ohne Aufzug.

💡 Frage dich zu erst: Würde der Bewerber denn prinzipiell passen? Ja? Dann melde dich am besten persönlich bei ihm. Sprich die baulichen Gegebenheiten an. "Vielen Dank für ihre Bewerbung. lch habe gelesen, dass sie einen Rollstuhl nutzen. Unser Büro ist im ersten
Stock und es gibt keinen Aufzug." Dann auf die Reaktion warten. Viele Menschen die einen Rollstuhl nutzen können kleine
Strecken gehen. Vielleicht ist dein Bewerber auch ein "Teilzeitrollifahrer" und parkt seinen Straßenrollstuhl unten, kommt die Treppe hinauf und weiter geht es im Bürorollstuhl.
Wer nicht fragt, wird es nicht herausfinden und verpasst vielleicht einen top Mitarbeiter!

Siehe dazu auch die Beantwortung zum Thema "Umbau (Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen)" etwas weiter oben⬆️.
Die Räumlichkeiten sind kein Firmeneigentum? Selbst in gemieteten Räumlichkeiten können der Einbau von Rampen, zusätzlichen Geländern und nötigenfalls Aufzügen finanziell unterstützt werden, ebenso rollstuhlgerechte, barrierefreie Sanitärräume.
Der technische Dienst der Arbeitsagentur oder des Integrationsamtes helfen, die richtigen Lösungen zu finden.
Orientierungsberatung liefert – wie immer – gerne die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA).

👉 Allgemeine Verhaltenstipps

Für Arbeitgeber / Vorgesetzte

👉 Stelle dich im Gespräch immer auf dein Gegenüber ein.

👉 Sprich z.B. bei jemandem mit Hörproblemen deutlich und angemessen laut.

👉 Sprichst du kurz mit einem Rollstuhlfahrer, bleibe stehen. Gehe nicht in die Hocke runter.

👉 Lege dem Mensch mit Behinderung nicht "väterlich" die Hand auf die Schulter o.Ä..

👉 Lobe, wenn es was zu loben gibt und kritisiere, wenn etwas nicht so rund läuft. Der Mensch mit Behinderung ist niemand besonderes im Team.

Für Menschen mit Behinderung

👉 Sprich an, wenn dir etwas zu viel wird. Mach dich nicht kaputt und warte nicht mit Rückmeldung, bis es zu spät ist.

👉 Du bist einer unter vielen. Du hast keinen Sonderstatus im Team. Jeder macht, was er kann. Im Team hilft man sich gegenseitig. So wie die Anderen dir helfen, packst du bei deinen Kollegen an.

👉 Du kannst unsicheren Kollegen helfen, indem du das Gespräch suchst und mit deiner Initative das Eis brichst. Du kannst mit dafür Sorge tragen, dass Menschen ohne Behinderung lockerer auf Menschen mit Behinderung zugehen können wenn du ihnen hilfst.

👉 Auch du darfst krank sein. Wenn es dich erwischt hat, ist es so. Keinen falschen Ehrgeiz und überlasten. Wer krank ist, ist krank.



👉 Für Arbeitgeber:
Die EAA arbeitet mit dem LWV Hessen Integrationsamt, den Integrationsfachdiensten, der Agentur für Arbeit, dem Kommunalen Jobcenter, den Rentenversicherungen, den Unfallversicherungen, den Berufsgenossenschaften
und den Inklusionsberatern der Kammern zusammen. Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei (!) für Unternehmen in allen Fragen und Belangen rund um die Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.

👉 Für Arbeitnehmer:
Der Integrationsfachdienst IFD begleitet als zertifizierter Fachdienst Menschen mit Behinderung auf allen Stationen des eingeschlagenen Berufswegs. Der IFD unterstützt bei der Sicherung des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Beratung. Sehr praktisch: Bei Bedarf auch direkt am Arbeitsplatz und mit dem Arbeitgeber zusammen. Ebenso entwickelt er gemeinsam mit dir ggf. neue berufliche Perspektiven.
Ganz wichtig: Der IFD steht weder ausschließlich auf der Seite des Arbeitnehmers, noch auf der Seite des Arbeitgebers.
Der Mitarbeiter vom IFD ist eine Vermittlungsperson und unterstützt gleichwertig beide Seiten! Die Unterstützung ist für dich kostenfrei.

Für Wiesbaden gilt:
Hier gibt es zwei Integrationsfachdienste:
1. den IFD der Werkgemeinschaft e.V., bei dem auch die EAA Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis im Bereich Arbeit und Ausbildung angesiedelt ist.
2. den IFD der Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienste Wiesbaden-Rheingau-Taunus mbH (GID)
Die Angebote der beiden Wiesbadener IFDs ergänzen sich.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können frei wählen, an welchen der beiden IFDs sie sich wenden möchten.
👉 Beim IFD der Werkgemeinschaft gibt es auch eine spezielle Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung.

👉 Sowohl den im Text genannten Integrationsfachdienste (IFD) als auch die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
gibt es bundesweit 🇩🇪!
Den örtlich für dich zuständigen IFD und EAA findest du hier
👉💡Voreingestellt befindest du dich nach der Cookieakzeptanz auf der Seite der „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“.
Um von dort auf die Seite für Arbeitnehmer zu kommen, klickst du mittig auf "Inhaltsverzeichnis", von dort kannst du die Startseite der Integrationsämter erreichen.  


👉 Wenn du denkst, dass eine Arbeitsassistenz für dich im Dienstleistungsmodell (oder auch Dienstleistermodell genannt) das Richtige ist, kannst du sich zum Beispiel an die Firma HELPIX wenden. Sie sitzt in Hamburg, ist jedoch im gesamten Bundesgebiet tätig.
Christoph und sein Team stellt Arbeitsassistenten für Bedürftige Menschen und Nachhilfelehrer für Schüler und Studenten!
Wie läuft so etwas ab🤔?
💡 Zu erst lernt ihr euch gegenseitig kennen. In einem ersten Gesprächs nimmt sich dein Ansprechpartner bei Helpix so viel Zeit wie benötigt wird um zu verstehen, wohin du möchtest damit ihr dann gemeinsam einen Plan ausarbeiten könnt, wie Helpix dich dort hinbringen kann.

💡 Dann kommt die jahrelange Erfahrung von Helpix in der Branche ins Spiel: Eine Arbeitsassistenz wird für dich gefunden, kontaktiert und ggf. eingestellt.

💡 Für dich läuft das alles sehr einfach ab. Du bist am Zuge, wenn es um den ersten Kontakt geht.
Dann übernimmt Helpix.

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